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Zeittafel 2. Teil

 


1030
Die Markgräfin Jutta von Lothringen schenkt Mondorf und "Selwingen" der Abtei St. Matthias in Trier
(MRR l 1246)
1037 Erwähnt "Selewiggin" mit den Quellen Eppenburnen und Rinburnen. (MRR l 1260)

1275
Der Edelknecht Peter von Hyldebranden verpfändet der Abtei St. Mattheis b. Trier für 30 trierische Pfund die Hälfte des Zehnten zu "Selvingen", welchen er von der Abtei zu Lehnen hat. (MRR IV 147)

1277
Der Laie Arbro von Syrberingen Zeuge eines Haus-tadter Verkaufs an den Propst von St. Peter in Merzig. (J. 560)

1280
Der Herzog Ferris von Lothringen beurkundet, daß Watieus von Hildebranges, Sohn Hesso's, dessen Mutter Augneiz und Frau Saire erklärt hätten, ihre Rechte zu Sillevanges an seinen Marschall, den Ritter Robert v. Dales verkauft zu haben. (MRR IV 759). Die Schöffen von Selvingen als Zeugen in einer Streitsache zwischen dem Justitiar des Herzogs von Lothringen und dem Kloster St. Mattheis. (MRR IV 763)

1281
Der Edelmann Friderich von Sirke und der Ritter Jo-hann von Perle werden Bürgen wegen des Verkaufs des halben Zehnten zu Zilvinge seitens des Edel-knechts Walter von Hilbringen an die Abtei St. Mathias bei Trier. (MRR IV 910)
Der Edelknecht Walter von Hildebrengen verkauft den halben Zehnten zu Selvingen für 80 trier. Pfund an die Abtei St. Mattheis, Trier. (MRR IV 917)

1519
Silwinger Einwohner: Laurenz von Silbingen, Clesgin Opemann. (4. Jb. Merzig S. II, 5). 4 Tagelöhnerhäuser in Silwingen. (6. Jb. Merzig S. 28)
ca. 1540 Leonhard von Konsdorf (Lux.), der sich von Hilbrin-gen nennt, hat Renten und Gefälle in Silwingen, Oberesch, Hargarten, Rohlingen und Itzbach. (Dr. Ja-cob)

Mitte 16. Jh. Mercator-Karte "Lotharingia Ducatus" zeichnet "Silbingen".
1566
Die Türkensteuer zur Abwehr der Türken wird erhoben. Es zahlen in Selbingen Michell, Adam und Jost. Steuerschuld 7 Franken. (7. Jb. Merzig S. 35)
1570
"Sylvien". (Ja. S. 185)
1587
Silwinger Einwohner: Meyer Jost, Jacob Gangolf. Meyer Michel, Paul Clais, Bettler, Schwarz Mathis. Moißmann, Hirt, Hermes Mathis, Hirt.

) Maximin von Silwingen kastn-'t Tiere und verstößt damit gegen ein obrigkeitliches Regal. Buße 6 Frs. (Jacob.S.60)!
Die Bauern von Mondorf, Silwingen, Büdingen und Weiler weigern sich, zur Neuerrichtung der Mauer um die Siersburg Frondienste zu leisten. Zu einer ersten Gerichtsversammlung erscheinen sie nicht. Bei einer wiederholten Verhandlung erscheinen sie und jeder wird verurteilt zu 35 Franken Strafe, hinterher auf dem Gnadenwege ermäßigt auf 5 Franken. Sie müssen die Frondienste leisten. (Jacob S. 63)
7 Haushaltungen in Silwingen mit 3 Steuerpflichtigen. Steuerpflichtig ist Meyo Michel und sein Sohn Christian. Arme Tagelöhner: Meyer Maximin, halb, Theis Weber, halb, Jost, Bettler, nichts, Clas, Bettler, nichts. Hirten: Schwarz Michel, Hirt. (Hist. V. Dez.51 S. 56) Beginn des 30jährigen Krieges.
Die Obermeierei Saargau, Hilbringen, Ballern, Rech, Ripplingen, Fitten, Mondorf und Silwingen zählt etwa 90 Haushaltungen (3. Jb. Merzig S. 71) In Silwingen 4 Bauernstellen. In einer Steuerrolle werden erwähnt Matheis Kirst und Hans Adam. (6. Jb. Merzig S. 28)
Ackerleute: Meyersch Kirst, Meyersch Johann, Johannes Adam, Meyersch Peter, hat 4 Pferde. Tagelöhner: Schwarz Michel, Jost (arm, geht hei-schen) Meyg Maß (geht geischen), Engeln Johann (armer Taglöhner). Hirten: Claus Hirt, hütet die Herd. 4 Bauernstellen, 4 Tagelöhnerhäuser. (6. Jb. Merzig)
Unter den nach Sierck geflohenen Kirchenschöffen von Mondorf-Waldwies ist auch Mattheis Christ aus Silwingen. (Hb. Merzig 1962 S. 94)
Matthias Kirst aus Luxemburg beginnt mit dem Wiederaufbau des zerstörten Silwingen. Eine von ihm errichtete Kapelle trägt die Inschrift M.K. 1653 A.F. (Kell l S. 409)
Sage: "Im Dreißigjährigen Krieg wurde der Ort Silvingen - wie die Tradition berichtet - fast ganz zerstört, und fast alle Einwohner kamen ums Leben. Ein Bauer, Matthias Krist, geriet in die Gefangenschaft der Schweden und sah einem qualvollen Tode entgegen. In seiner Todesangst gelobte er der Gnadenmutter von Luxemburg eine Wachskerze, die so schwer sein sollte wie sein eigener Körper, wenn er aus der Knechtschaft befreit würde. Sein Gebet wurde wunderbar erhört. Die Fesseln lösten sich, und unbehelligt gelangte er aus der Gefangenschaft. Sobald es ihm möglich war, machte er sich auf nach Luxemburg, um sein Gelübde zu erfüllen. Bange Sorge erfüllte ihn, ob er sein Versprechen auch bei der teueren Zeit erfüllen könne. Aber siehe da, als er in Luxemburg sich wiegen ließ, wog er nur zwei Pfund, und so war es ihm leicht gemacht, sein Gelöbnis zu halten." (Lohm l S. 126)
Die 7 Orte der Obermeierei Saargau, Hilbringen, Ballern. Rech, Ripplingen, Fitten, Mondorf und Silwingen zählen zusammen noch 16 Einwohner (vergl. 1624!) (3. Jb. Merzig S. 65)
Der Silwinger Mattheis Kirst unterschreibt die Mondorfer Bann-Renovatur. (6. Jb. Merzig S. 28) Grund-herren in Silwingen sind der Abt von St. Matthias, der Graf von der Leyen und der Kurfürst von Trier.
Johann und Wilhelm Adam, Silwingen, pachten die Mühle der Abtei St. Matthias in Mondorf. (6. Jb. Mer-zig S. 28)
In Silwingen wird eine Kapelle erwähnt. (Kell l S. 410) Große Rheinkarte des Henry Sengre: "Silvingen". 12 Feuerstellen in Silwingen.
Silwingen unter französischer Verwaltung in der Mairie Mondorf (Kell l S. 395) Seine grundherrlichen Rechte bleiben bei Kurtrier. (Kell II S. 37)
Silwingen zählt 5 Ackersleute, 8 Tagelöhner, 2 Bett-ler. 15 Feuerstellen. (Bries II S. 245)

1784
Silwingen gehört weiterhin zur Obermeierei Saargau. (Kell l S. 100)
1789
Cahier de doleances. Beschwerdeheft der Silwinger. "Beschwerden, Klagen und Mahnungen der Gemeinde Silving. Dies Heft, 2 Blatt stark, wurde durch uns. Jean Stiffel, königlicher Bürgermeister der Gemeinde Sylving, Pfarrei Mondorf im alten Saargau, beziffert und paraphiert, um die Beschwerden, Klagen und Mahnungen dieses Dorfes aufzunehmen gemäß des Schreibens Ihrer Majestät von Versailles mit Datum letzten 7. Februars und in Ausführung der An-ordnung des Herrn Bailli d'epe und des Herrn Gene-ralleutnant der königlichen Bailei von Bouzonville. gezeichnet Veber, königlicher Gerichtsvollzieher mit Datum des 8. März vergangenen Jahres. Gezeichnet Johans Stofel. Maire.
Die Einwohner dieser Gemeinde, versammelt nach dem Wunsche ihrer Majestät, haben festgestellt. daß man ihnen bei dem Wechsel ihrer Staatszugehörigkeit die Freiheit von einigen alten Abgaben ver-sprach. Dieser Freiheit sind sie beraubt worden. So die Domänen, ferner die Subvention für Brücken und Straßen, der vingtieme (20. Teil, Einkommensteuer für alle Stände). Man erhebt von ihnen 9 livres pro ganze Feuerstelle, bei Witwen die Hälfte: Das steht in direktem Widerspruch zum Wechselvertrag. Durch diesen Wechsel sind sie also schlechter gestellt als jeder andere Franzose. Das besagte Dorf ist gezwungen, jährlich 80 livres für den Unterhalt von Brücken und Straßen zu zahlen.
Was Sklaverei und Tyrannei als ein absolut hassenswertes Recht eingeführt haben: Wenn ein Familienhaupt stirbt, ziehen die Grundherren das zweitbeste Stück des Hauses an sich, ein Recht, das deshalb so verhaßt ist, weil die arme Witwe, die ihren Erhalter verlor, sich dazu noch grausam dessen beraubt sieht, was zur Erhaltung der Waisen dienen könnte. Wenn in diesem Dorf der Mann oder die Frau stirbt, kommt die Justiz von Bouzonville und nimmt ein In-ventar auf von Möbeln, Schulden usw. Wenn später die Frau stirbt, beginnt die gleiche Operation von neuem. Das führt dazu, daß an die Beamten außeror-dentlich hohe Gebühren zu zahlen sind, daß die hinterlassenen Kinder an den Bettelstab gebracht werden und gezwungen sind, das von den Eltern Ersparte, ohne Widerstand wagen zu können, weggenommen zu sehen. Das war vor dem Wechsel in dieser Gemeinde nicht der Fall. Die Justiz erschien nur, wenn ein Mann oder eine Frau zum zweitenmal heiratete und erhielt dann al-les in allem 4 Empire-Taler. Wie weise und gerecht-wäre es, die Rechte der Justizbeamten genau festzu-setzen, mit der Einschärfung, bei angedrohten Körperstrafen davon nicht abzuweichen. Was sähe man da Mißbräuche verschwinden! Und wie recht und weise wäre es, anzuordnen, daß in allen Gemeinden dem Gemeindeschreiber ein Tarif ausgehändigt wird über die Gebühren, die Justizbeamte für ihre Opera-tionen zu beanspruchen haben. Die Gemeinde fürchtet sich nicht, noch weiter zu ge-hen und zu sagen, daß sie bei der Zuteilung des Dixiemes geschädigt wurde, weil ihre Güter mit einem zu hohen Preis taxiert wurden. Die Gemeinde wünscht sich die Abschaffung der Salzsteuer, die sehr schädlich ist fürs Volk, das gezwungen wird. das Pfund Salz mit 6 Sol und 3 Deniers zu bezahlen. Daher kann man kein Vieh aufzie-hen, und die Landwirtschaft kann keinen Aufschwung nehmen. Polizei und Beamte plagen das Volk und haben keinerlei Skrupel, für einige Unzen Salz einem Familienvater das Leben zu nehmen. Schon diese Gründe schrecken die Dorfbewohner zurück.

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